Voraussetzungen
| Zukünftige Kindertagespflegepersonen bringen mit Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und natürlich Freude am Umgang mit Kindern. Kindertagespflegepersonen müssen außerdem die Bereitschaft zur Weiterbildung mitbringen. Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson ist verpflichtend, auch für pädagogische Fachkräfte. |
Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im eigenen Haushalt
- polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Personen über 15 Jahren
- ein ärztliches Attest
- Erste Hilfe am Kind
- Infektionsschutzbelehrung (Hygienebelehrung)
- mindestens Hauptschulabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
- deutsche Sprachkenntnisse (B2 Zertifikat)
Formale Erfordernisse für die Tätigkeit im Kitz
- polizeiliches erweitertes Führungszeugnis
- ein ärztliches Attest
- Erste Hilfe am Kind
- Infektionsschutzbelehrung (Hygienebelehrung)
- mindestens Hauptschulabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg
- deutsche Sprachkenntnisse (B2 Zertifikat)
- schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf sowie Schulabschlusszeugnis und Arbeitszeugnisse, sofern vorhanden