Die Betreuungszeiten richten sich nach Ihrem persönlichen Bedarf, der in der Regel im engen Zusammenhang mit den Arbeitszeiten beider Eltern steht.
Das bedeutet auch, dass Ihr Kind stundenweise an ein paar Tagen in der Woche betreut werden kann, bis hin zu ganztags von Montag bis Freitag.
Im Kitz liegt der Mindestbetreuungsumfang bei 20 Stunden in der Woche.
Der Landkreis fördert die Betreuung, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Sie sind nicht erwerbstätig und Ihr Kind ist im Alter von 1 und 2 Jahren: Dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung mit mindestens 8 Stunden und maximal 30 Stunden in der Woche.
- Sie sind erwerbstätig und Ihr Kind ist zwischen 0 und 14 Jahren alt: Dann wird die Betreuung durch eine Tagespflegeperson ab 5 Stunden in der Woche gefördert, wenn Sie als Eltern in dieser Zeit erwerbstätig sind.
- Sie haben schulpflichtige Kinder und benötigen eine Betreuung in den Ferien: Dann wird die Betreuung gefördert, wenn sie mindestens eine Arbeitswoche lang dauert.