Im Haushalt der Kindertagespflegeperson
In der Regel sind Kindertagespflegepersonen auf selbstständiger Basis tätig und betreuen bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt. Die Tageskinder profitieren von dem Familienanschluss und dem häuslichen Rahmen. Zudem werden Tageskinder oft gemeinsam mit eigenen Kindern betreut, sodass geschwisterähnliche Beziehungen entstehen und Kinder unterschiedlicher Altersgruppen betreut werden.
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist prinzipiell möglich („Kinderfrau“). In der Regel handelt es sich hier um eine weisungsgebundene Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis. Dabei sind die Eltern als Arbeitsgeber für die Entrichtung aller Steuern und Sozialabgaben einschließlich der Renten- und Krankenversicherung verantwortlich.
Kindertagespflege im Kitz
Wenn Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen stattfindet, nennen wir diese Form der Kindertagesbetreuung bei uns im Hohenlohekreis Kindertagespflege im Zentrum, kurz: "Kitz". In einem Kitz gibt es 15 Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren. Bis zu 9 Kinder werden gleichzeitig betreut. Eine Kindertagespflegeperson betreut meist bis zu 3 Kinder gleichzeitig. Das ganze Team arbeitet zusammen und vertritt sich gegenseitig.